Neugotisches Rathaus
In der farbenfrohen Kulisse des Velburger Stadtplatzes bildet das Rathaus die Dominante. Beeindruckend ist die reichgegliederte, Zinnen bewehrte, im neugotischen Stil gestaltete Fassade. Das stattliche, 22 m hohe Gebäude wurde in den Jahren 1863-1865 an Stelle des vormaligen, baufälligen Rathauses erbaut.
Das erste, zu unbekannter Zeit erbaute Rathaus ist bei dem Stadtbrand 1540 abgebrannt. 1541 wurde ein neues Rathaus erbaut, welches nach über 300 Jahren so baufällig war, dass es 1858 abgebrochen werden musst. Zwischen 1863-1865 wurde das jetzige Rathaus im neugotischen Stil erbaut.
Ab 1900 wurde es vollkommen zweckentfremdet und nur noch als Schulhaus genutzt; die Stadtverwaltung war in einem anderen Gebäude untergebracht. Nach dem 2. Weltkrieg diente es wechselweise, oft gleichlaufend verschiedenen Zwecken: Feuerwehregerätehaus, Turnraum, Museum, Hosenfabrik, Schule.
Seit 1975 wird es, nach entsprechendem Umbau und Modernisierung im Inneren, wieder als Rathaus genutzt.
frühere Zeichnungen
Stadtplatz
Der Stadtplatz bietet ein malerisches Bild. Die Häuser stehen, mit wenigen Ausnahmen, giebelseitig zur Straße. 1976 wurde ein Musterfarbplan erstellt um eine Anregung zu geben, die Fassade farbig zu gestalten.
In den Jahren 1983, 1984 und 1988/89 erfolgte eine umfassende Neugestaltung des Stadtplatzes im Rahmen der Städtebauförderung. Dabei wurden auch zwei Brunnen erstellt, der Brunnen vor dem Rathaus als Zunftbrunnen mit verschiedenen Gewerbesymbolen, gefertigt von einem einheimischen Schmiedemeister. Auf der Brunnensäule der Löwe, Wappentier im Velburger Wappen.
Ein zweiter Brunnen zeigt Johannes den Täufer, den Schutzpatron von Kirche und Stadt.
Die Stadtrechtsverleihung
Für die Festlegung des Stadtrechtsprivilegs von Velburg auf das Jahr 1410 hat sich folgender Beweis gefunden:
Im Bayerischen Städtebuch, Teil 2, von 1974, wird eine Privilegienbestätigung von 1410 durch Pfalzgraf Johann angeführt. In dieser ist ausdrücklich genannt, dass "burgting und statrecht" an Velburg durch seinen Vater Kurfürst Pfalzgraf Ruprecht III. als Ortsherren von Velburg verliehen wurde. Eine Abschrift dieser Privilegienbestätigung findet sich in einem Akt am Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München.
In diesem Brief ist deutlich ausgesagt, dass die Bürger von Velburg selbst gegenüber Pfalzgraf Johann erklärten, dass dessen Vater, Kurfürst Ruprecht III., Velburg das Stadtrecht verliehen hat.
Ruprecht III. war ab 1398 Kurfürst und von 1400-1410 deutscher König. Die Stadtrechtsverleihung ist demzufolge zwischen 1398 und 1410 erfolgt. Das Datum der Urkunde über die Stadtrechtsverleihung ist nicht bekannt, da diese durch Brand verloren ging. Die Verleihung des Stadtrechts ist deshalb auf das Jahr der erneuten Privilegienbestätigung von 1410 festzulegen.
Es erhebt sich die Frage, wo die Privilegienbestätigung von 1410 verblieben ist. Dem Kaplan Brunner hat sie offensichtlich nicht vorgelegen, denn er hätte sie in seinem Buch sicherlich erwähnt und es wäre damit von vorneherein Klarheit über den Zeitpunkt der Stadtrechtsverleihung an Velburg geschaffen worden.
Ebenso bleibt ungeklärt, warum der von Brunner erwähnte Freiheitsbrief der Stadt Amberg 1310 noch vorhanden war, nicht aber die einhundert Jahre später neu ausgestellte Privilegienbestätigung von 1410. Denn es kann vermutet werden, dass der Freiheitsbrief von Amberg mit dem Vermerk "darauf der Stadt Velburg" der Privilegienbestätigung von 1410 beigelegen hat. Grund dafür mag gewesen sein, dass man, nachdem Amberg und Velburg gleiche Rechte hatten, diese nicht nochmals in der Privilegienbestätigung ausführlich beschreiben wollte.
So sollte der Vermerk auf dem Amberger Freiheitsbrief darauf hinweisen, dass die in diesen beschriebenen Freiheiten (Rechte) auch für die Stadt Velburg gelten. Dieser Auffassung stimmen auch das Stadtarchiv Amberg und das Bayerische Staatsarchiv Amberg zu. Bemerkt wird, dass der bei Brunner genannte Freiheitsbrief der Stadt Amberg von 1310 auch "nur" eine durch Herzog Ludwig IV. erneuerte Bestätigung ihres schon zu wesentlich früherer Zeit verliehenen Stadtrechts ist und kann dieser nicht als Freiheitsbrief der Stadt Velburg gemeint sein.
Zur bisherigen Verlegung der Stadterhebung von Velburg in das Jahr 1310 zufolge der Quellenangabe bei Brunner noch eine Anmerkung und Bewertung.
Die Verleihung des Stadtrechts durch den Landesherren war ein bedeutsamer Rechtsetzungsakt und es wurde darüber, dem Anlass entsprechend, eine aufwendig gestaltete Verleihungsurkunde mit anhängenden Siegeln ausgestellt, wie in der Privilegienbestätigung beschrieben. Es ist deshalb weder denkbar noch vorstellbar, dass die Stadtrechtverleihung an Velburg in der dürftigen Form beurkundet wurde, indem der Verleiher dieses Rechtes auf den Freiheitsbrief einer anderen Stadt lediglich den Vermerk "darauf der Stadt Velburg" geschrieben hat.
Die Privilegienbestätigung von Pfalzgraf und Herzog Johann von 1410 ist ein authentischer Beweis, dass Velburg mit Recht im Jahre 2010 das Jubiläum 600 Jahre Stadt" feiern konnte.