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Energieeffizienz, Beantragung eines Zuschusses für Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien

Wenn Sie in Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert die Bereitstellung von Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in Unternehmen.
Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen bekommen:

  • Solarkollektoren,
  • Biomasseanlagen,
  • Wärmepumpen, sofern sie erneuerbare Wärmequellen nutzen.
  • Wärmespeicher für diese Wärmeerzeuger

Keine Förderung bekommen Sie:

  • für gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen,
  • wenn Sie schon mit der Maßnahme begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Größe Ihres Unternehmens ab:

  • kleine und mittlere Unternehmen (bis zu 249 Beschäftigte und Jahresumsatz maximal EUR 50 Millionen oder Bilanzsumme maximal EUR 43 Millionen): bis zu 55 Prozent der förderfähigen Kosten,
  • große Unternehmen (250 und mehr Beschäftigte und Jahresumsatz mehr als EUR 50 Millionen oder Bilanzsumme höher als EUR 43 Millionen): bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten.

Förderfähige Kosten sind:

  • alle Kosten für die Umsetzung der Maßnahme,
  • Nebenkosten für die Planung und Installation.

Förderfähig sind auch Kosten für

  • die Einbindung der Maßnahme in einen vorhandenen Prozess und
  • die Ertragsüberwachung und Fehlererkennung der installierten Mess- und Datenerfassungssysteme.

Sie können maximal EUR 10 Millionen Zuschuss bekommen.

Sie bekommen den Zuschuss erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet haben. Dazu müssen Sie nachweisen:

  • dass Sie das Geld für die Maßnahme ausgegeben haben,
  • dass die Maßnahme technisch ihre Leistung erfüllt.

Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.

Die Anträge zur Förderung bearbeitet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Hinweis auf weitere Fördermöglichkeiten des Programms:
Über das Förderprogramm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ können Sie auch einen Kredit beantragen (Kredit mit Tilgungszuschuss für Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien beantragen).

Anträge können stellen:

  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • kommunale Unternehmen
  • Landwirte
  • freiberuflich Tätige
  • Contractoren, die Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen

Weitere Voraussetzungen:

  • Ihr Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben
  • die geförderte Maßnahme muss in Deutschland umgesetzt und mindestens drei Jahre betrieben werden
  • die mit der Maßnahme erzeugte Prozesswärme muss zu über 50 Prozent für Herstellung von Produkten oder Dienstleistungen genutzt werden
  • Ihre Maßnahme muss technische Mindestanforderungen erfüllen

Sie müssen den Antrag auf Förderung direkt online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.

  • Füllen Sie das elektronische Formular für den Antrag auf der Internetseite des BAFA aus. Laden Sie die erforderlichen Unterlagen im Upload-Bereich hoch und schicken Sie den kompletten Antrag ab.
  • Sie bekommen direkt eine E-Mail, dass Ihr Antrag beim BAFA eingegangen ist.
  • Das BAFA prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Förderung.
  • Sie bekommen dann vom BAFA per Post Bescheid, ob Ihr Zuschuss bewilligt wird.
  • Sie beginnen mit der Umsetzung der Maßnahme. Hinweis: Wenn Sie nicht auf den Bewilligungsbescheid warten möchten, können Sie auf eigenes finanzielles Risiko bereits nach Antragstellung mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen.
  • Wenn Sie die Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie die Durchführung nachweisen. Dazu füllen Sie online einen Nachweis auf der Internetseite des BAFA aus. Sie müssen im Upload-Bereich noch folgende Unterlagen hochladen:
    • eine Bestätigung vom Hersteller oder Lieferanten, dass Ihre Maßnahme die technische Leistung erfüllt (Fachunternehmererklärung),
    • die Rechnungen der Maßnahme.
  • Schicken Sie den kompletten Nachweis ab.
  • Wenn das BAFA Ihren Nachweis geprüft hat, bekommen Sie Ihren Zuschuss.

Hinweis:
Lassen Sie sich am besten von einem Experten für Energieeffizienz beraten, bevor Sie Ihren Antrag auf Förderung stellen.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können dafür beim BAFA im Programm „Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand“ zusätzlich Zuschüsse beantragen.

  • Antragstellung:
    • bis zum 31.12.2022
    • vor Beginn der Maßnahme
  • Umsetzung der Maßnahme: in der Regel innerhalb von 24 Monaten nach dem Bewilligungsbescheid
  • Nachweis der Umsetzung der Maßnahme: innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende des Bewilligungszeitraums

  • keine

  • Bearbeitung des Antrags: 3 bis 6 Wochen

Hinweis:
Wenn Sie Ihren Antrag gestellt haben, können Sie auf eigenes finanzielles Risiko mit der Maßnahme beginnen.

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • Datenerfassungsblatt oder, bei nicht gelisteten Anlagen, eine Herstellererklärung:
      • Nachweis der Förderfähigkeit - Vordruck Herstellererklärung Biomasseanlagen
      • Nachweis der Förderfähigkeit - Vordruck Herstellererklärung Wärmepumpen
      • hydraulisches Anlagenschema
    • je nach Art der Förderung:
      • „De-minimis“: „De-minimis“-Erklärung

    oder

    • Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO): Referenzangebot für Maßnahme

    Sie finden weitere Angaben zu den erforderlichen Unterlagen im elektronischen Antragsformular oder im Allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung.

    Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

    • Fachunternehmererklärung
    • Rechnungen der Maßnahme
  • Formulare auf der Internetseite des BAFA (unter Formulare)

  • §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
  • Nummer 5.2 Förderrichtlinie zur Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit (Bundesanzeiger AT 31.01.2020 B2)

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (siehe BayernPortal)

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