Direkt
zum Inhalt springen,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
neusta destination.one GmbH
Dies ist ein Plug-In für die Content-Plattformdestination.data.
Verarbeitungsunternehmen
neusta destination.one GmbHMünchener Straße 1D-86899 Landsberg am LechFon +49 (0) 89 215445-61Fax +49 (0) 89 215445-62
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bereitstellung von Touristischen Inhalten, Veranstaltungen

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

Cookies akzeptieren

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Interaktionen mit dem Plug-In
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger

neusta destination.one GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@neusta.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Velburg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Velburg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
KontaktOrtsplan
Zurück zur Startseite

Dienstleistungen

Bayernportal

Ansicht der Burg
Drohnenaufnahme Velburg Stadt und Burg bei Sonnenuntergang
Drohnenaufnahme Panorama Velburg Stadt und Burg
Drohnenaufnahme Schwarze Laber Flussverlauf

Dienstleistungen

Bayernportal

Kapitalertragsteuer, Beantragung einer Freistellungsbescheinigung durch ausländische Kapitalgesellschaften

Wenn Sie von der deutschen Kapitalertragsteuer entlastet werden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Freistellungsbescheinigungen erhalten.

Ausländische Empfänger (Gläubiger) von Kapitalerträgen können in besonderen Fällen ganz oder teilweise durch Freistellung von der Kapitalertragsteuer (KapSt) entlastet werden.

Eine Freistellungsbescheinigung kann nur einer im Ausland ansässigen Kapitalgesellschaft erteilt werden, die zu mindestens 10 Prozent unmittelbar an einer unbeschränkt steuerpflichtigen ausschüttenden Kapitalgesellschaft beteiligt ist.

Die Freistellung von Kapitalertragsteuer kann in bestimmten Fällen (zum Beispiel bei funktions- oder substanzlosen Gesellschaften) ausgeschlossen sein. Damit richtet sich diese Regelung gegen Steuergestaltungen, durch die versucht wird unter Ausnutzung von Abkommens– oder Richtlinienvorteilen eine Entlastung von der Kapitalertragsteuer zu erreichen.

Ihren Antrag auf Freistellung von der deutschen Abzugssteuer auf Kapitalerträge reichen Sie schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
 

Anträge können stellen:

  • im Ausland ansässige juristische Personen
    •  die in ihrem Ansässigkeitsstaat den Steuern vom Einkommen oder Gewinn unterliegen, ohne davon befreit zu sein und
    •  denen Kapitalerträge von unbeschränkt steuerpflichtigen inländischen Kapitalgesellschaften zufließen, an denen sie zu mindestens 10 Prozent unmittelbar beteiligt sind

Sie müssen den Antrag auf Freistellung schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Referat St I B 3 stellen.

  • Laden Sie den Antrag von der Internetseite des BZSt herunter. Füllen Sie den Antrag elektronisch aus. Drucken Sie ihn aus und unterschreiben Sie ihn.
  • Die Steuerbehörde des ausländischen Staates muss die Ansässigkeit bestätigen.
  • Senden Sie anschließend den Antrag und alle Unterlagen per Post an den Dienstsitz des BZSt in Bonn.
  • Ihr Antrag wird vom BZSt bearbeitet und geprüft.
  • Sie erhalten eine Freistellungsbescheinigung oder einen Bescheid über die Ablehnung Ihres Antrages per Post.
  • Im Falle der Erteilung einer Freistellungsbescheinigung kann die ausschüttende Kapitalgesellschaft (Schuldner) den Steuerabzug bei Vorliegen der Freistellungsbescheinigung von vornherein ganz oder teilweise unterlassen.
     

Antragsstellung: Die Geltung der Freistellungsbescheinigung beginnt frühestens an dem Tag, an dem der Antrag beim Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) eingeht

Gültigkeit der Freistellungsbescheinigung: mindestens 1 bis höchstens 3 Jahre, danach muss ein neuer Antrag gestellt werden
 

keine

  • für die Bearbeitung des Antrags: 3 Monate nach vollständiger Vorlage aller erforderlichen Nachweise

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • entsprechende Vollmacht für den Fall, dass der Antrag über einen Bevollmächtigten gestellt wird
    • Nachweis über die Höhe der unmittelbaren Beteiligung am Nennkapital des verbundenen Unternehmens zum Beispiel:
    • Verträge über den Erwerb der Anteile beziehungsweise notariell bestätigte aktuelle Gesellschafter-Liste
    • Nachweis über die Begründung der Kapitalerträge zum Beispiel:
      • Genussrechtsvertrag
      • Darlehnsvertrag

  • § 50d Absatz 2 Einkommensteuergesetz (EStG)
  • Allgemeine Rechtsgrundlagen

Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)

Bürgerservice