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Hubschrauber, Beantragung einer Genehmigungen für den Flugbetrieb

Wenn Sie Hubschrauber betreiben, benötigen Sie in bestimmten Fällen Genehmigungen des Luftfahrt-Bundesamts für Ihren Flugbetrieb – zum Beispiel für den Luftrettungsdienst oder den Hubschrauberwindenbetrieb.

Wenn Sie Hubschrauber betreiben, benötigen Sie in bestimmten Fällen Genehmigungen des Luftfahrt-Bundesamts.

Sie können

  • neue Genehmigungen für ein oder mehrere Hubschrauber desselben Musters beziehungsweise derselben Baureihe beantragen,
  • einen Hubschrauber zu einer bestehenden Genehmigung für dasselbe Muster beziehungsweise die -baureihe hinzufügen,
  • ein neues Muster beziehungsweise eine neue Baureihe zu einer Genehmigung hinzufügen,
  • Ihren bestehenden Genehmigungsumfang für ein oder mehrere Hubschrauber ändern,
  • Hubschrauber aus einer Genehmigung entfernen,
  • eine bestehende Genehmigung zurückgeben.

Mit diesem Antrag können Sie als gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT) folgende Genehmigungen erhalten: 

  • Medizinische Hubschraubernoteinsätze (HEMS)
  • Hubschrauberwindenbetrieb (HHO)
  • Offshore-Hubschrauberbetrieb (HOFO)
  • Nachtflugsichtsysteme (NVIS)
  • elektronischer Pilotenkoffer (EFB)
  • Beförderung gefährlicher Güter (DG)
  • Leistungsbasierte Navigation (PBN)
  • Örtlichkeit von öffentlichem Interesse (PIS)
  • nicht-gewerblicher und spezialisierter Flugbetrieb von Luftfahrzeugen eines AOC-Inhabers durch einen anderen Betreiber 
  • Start und Landung ohne die Möglichkeit einer sicheren Notlandung
  • Grundsätze der Kraftstoffermittlung (Fuel Policy)
  • Hubschraubereinsätze über Gebieten mit schwierigen Umgebungsbedingungen außerhalb dicht besiedelter Gebiete 
  • Methoden zur Festlegung der Mindestflughöhen (Minimum Flight Altitudes)
  • Flüge bei geringer Sicht (LVO)
  • sonstige Genehmigungen

Als nicht gewerblicher Betrieb mit technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCC) können Sie folgende Genehmigungen beantragen:

  • Offshore-Hubschrauberbetrieb (HOFO)
  • Beförderung gefährlicher Güter (DG)
  • sonstige Genehmigungen

Als Betreiberin oder Betreiber eines spezialisierten Flugbetriebs (SPO) können Sie zusätzlich die folgende Genehmigung beantragen:

  • spezialisierter Flugbetrieb mit hohem Risiko (SPO High Risk)

Die Antragstellung ist gegebenenfalls kostenpflichtig. Bei Bedarf müssen weitere Anträge gestellt werden. Entsprechende Hinweise finden Sie im Antragsformular.
 

  • Ihr Wohn- oder Hauptgeschäftssitz liegt in Deutschland.
  • Sie stellen den Antrag beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als 
    • Gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT),
    • Nicht gewerblicher Betrieb mit technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCC) oder
    • Betreiberin oder Betreiber von spezialisiertem Flugbetrieb (SPO). 
  • Andere Betriebe stellen den Antrag bei den zuständigen Landesluftfahrtbehörden.
  • Sie weisen dem LBA unter anderem technische Voraussetzungen des Luftfahrzeugs, Betriebsverfahren sowie Schulungen der Besatzungen nach.

Die genauen Voraussetzungen für die jeweilige Genehmigung sind abhängig vom Flugzeug, der verbauten Technik sowie der Art des Flugbetriebs. 

Bei jeder Genehmigung erfolgt eine Einzelfallprüfung durch das LBA, bei der die Voraussetzungen nachgewiesen werden müssen.

Sie können die Genehmigung für den Flugbetrieb online, per E-Mail, Post oder Fax beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen.

Online-Antrag: 

  • Rufen Sie das Bundesportal auf und öffnen Sie den Online-Antrag zu Genehmigungen für den Flugbetrieb. Sie können mehrere Genehmigungen gebündelt beantragen. 
  • Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben und Nachweise.
  • Sie können die erforderlichen Unterlagen als Dateidirekt hochladen (in den Formaten PDF, DOC, JPEG, PNG, ZIP, XLS, KML). Als Organisation können Sie auch einen Download-Link angeben, unter dem das LBA die Unterlagen herunterladen kann.
  • Bei einigen Genehmigungen benötigt das LBA technische Nachweise, die Sie separat einreichen müssen. Die entsprechenden Hinweise und Links finden Sie im Online-Antrag.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Unklarheiten sowie fehlenden Informationen oder Unterlagen bei Ihnen und gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt sendet Ihnen 
    • einen Gebührenbescheid sowie
    • einen Genehmigungsbescheid oder
    • einen Ablehnungsbescheid.
  • Sie zahlen die anfallenden Gebühren.

Antrag per E-Mail, Post oder Fax:

  • Sie können den Antrag sowohl formlos stellen als auch eine der Vorlagen nutzen: 
    • Wenn Sie die Vorlagen nutzen möchten, rufen Sie die Webseite des LBA auf und laden Sie sich die aktuellen Antragsformulare herunter. 
      • Füllen Sie die Formulare aus, drucken diese aus, unterschreiben Sie diese. 
    • Wenn Sie den Antrag formlos stellen möchten, schildern Sie ihr Anliegen in einem selbstaufgesetzten Schreiben, das Sie handschriftlich Unterschreiben. 
  • Falls Sie den Antrag per E-Mail stellen möchten, scannen Sie den unterschriebenen Antrag wieder ein.
  • Fügen Sie alle notwendigen Unterlagen bei.  
  • Senden Sie alles per E-Mail, Post oder Fax ab.
  • Die weiteren Schritte sind identisch mit dem Online-Antrag. 

Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung. In einzelnen Fällen müssen Sie die Gebühren im Voraus zahlen.
Gebühr: 50 EUR - 1.500 EUR

Wochen2 bis 3 Monate

Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)

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