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Flugzeug, Beantragung einer Genehmigung für den Flugbetrieb

Wenn Sie Flugzeuge betreiben, benötigen Sie in bestimmten Fällen Genehmigungen des Luftfahrt-Bundesamts für Ihren Flugbetrieb – zum Beispiel bei Gefahrguttransport oder Flugbetrieb bei geringer Sicht.

Wenn Sie Flugzeuge betreiben, benötigen Sie in bestimmten Fällen Genehmigungen des Luftfahrt-Bundesamts.

Sie können

  • neue Genehmigungen für ein oder mehrere Flugzeuge desselben Musters beziehungsweise derselben Baureihe beantragen,
  • ein Flugzeug zu einer bestehenden Genehmigung für dasselbe Luftfahrzeugmuster beziehungsweise die -baureihe hinzufügen,
  • Ihren bestehenden Genehmigungsumfang für ein oder mehrere Flugzeuge ändern.

Mit diesem Antrag können Sie folgende Genehmigungen erhalten: 

  • Reduced Vertical Separation Minima (RVSM) – Reduzierte Vertikalstaffelung 
  • Minimum Navigation Performance Specifications for North Atlantic High Level Airspace (MNPS NAT-HLA) – Spezifikation für Mindestnavigationsleistungen im nordatlantischen Luftraum
  • Minimum Navigation Performance Specifications for Performance Based Communications and Surveillance (MNPS PBCS) – Flugbetrieb in Lufträumen mit vorgeschriebener Navigationsausrüstung - Leistungsbasierte Kommunikation und Luftraumüberwachung 
  • Low visibility operations (LVO) – Flugbetrieb bei geringer Sicht 
  • Steep Approach Operations – Steilanflugverfahren 
  • Performance Based Navigation (PBN) – Leistungsbasierte Navigation 
  • Transport Of Dangerous Goods (DG) – Gefahrguttransport im Luftverkehr 
  • Flugbetrieb ohne bestimmte Ausrüstung
  • sonstige Genehmigungen

Als gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT) können Sie zusätzlich folgende Genehmigungen beantragen: 

  • Electronic Flight Bag (EFB) – Elektronischer Pilotenkoffer 
  • Extended Range Operations with Two-Engined Aeroplanes (ETOPS) – Langstreckenbetrieb mit zweimotorigen Flugzeugen 
  • Single-Engine Turbine aeroplane operated at night or in - Instrument Meterological Conditions (SET-IMC) – Einmotorige Turbinenflugzeuge bei Nacht oder unter Instrumentenwetter-Bedingungen 
  • Use of aircraft included in an AOC for other-than-CAT operations 
  • Fuel Policy – Grundsätze der Kraftstoffermittlung
  • Minimum Flight Altitudes – Methode zur Festlegung der Mindestflughöhen
  • Non-ETOPS – Ausnahmegenehmigung für Flugzeuge (CAT) ohne ETOPS-Genehmigung
  • Unstabilized Approach – Unstabilisierte Anflüge für Flugzeuge (CAT)
  • Lower Landing Mass – Ermittlung Luftfahrzeugkategorie bei zugrunde gelegter niedrigerer Landemasse
  • Short Landing Operations – Kurzlandeverfahren
  • Reduced Landing Distance – Verkürzte Landestrecke 
  • Use Of Isolated Aerodromes – Benutzung abgelegener Flugplätze
  • Operations With Increased Bank Angles – Flugbetrieb mit größeren Querneigungen

Die Antragstellung ist kostenpflichtig. Bei Bedarf müssen weitere Anträge gestellt werden. Entsprechende Hinweise finden Sie im Antragsformular.
 

  • Ihr Wohn- oder Hauptgeschäftssitz liegt in Deutschland
  • Sie stellen den Antrag beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als 
    • Gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT)
    • Nicht gewerblicher Betrieb mit technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCC)
    • Spezialisierter Flugbetrieb (SPO) 
  • Sie weisen dem LBA unter anderem technische Voraussetzungen des Luftfahrzeugs, Betriebsverfahren sowie Schulungen der Besatzungen nach.

Die genauen Voraussetzungen für die jeweilige Genehmigung sind abhängig vom Flugzeug, der verbauten Technik sowie der Art des Flugbetriebs. 

Bei jeder Genehmigung erfolgt eine Einzelfallprüfung durch das LBA, bei der die Voraussetzungen nachgewiesen werden müssen.

Die Genehmigung für den Flugbetrieb können Sie online beantragen:

  • Rufen Sie das Bundesportal auf und öffnen Sie den Online-Antrag zu Genehmigungen für den Flugbetrieb. Sie können mehrere Genehmigungen gebündelt beantragen. 
  • Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben und Nachweise.
  • Sie können die erforderlichen Unterlagen als Datei direkt hochladen (in den Formaten PDF, DOC, JPEG, PNG, ZIP, XLS). Als Organisation können Sie auch einen Download-Link angeben, unter dem das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die Unterlagen herunterladen kann.
  • Bei einigen Genehmigungen benötigt das LBA technische Nachweise, die Sie separat einreichen müssen. Die entsprechenden Hinweise und Links finden Sie im Online-Antrag.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Unklarheiten sowie fehlenden Informationen oder Unterlagen bei Ihnen.
  • Das LBA sendet Ihnen 
    • einen Gebührenbescheid sowie
    • einen Genehmigungsbescheid oder
    • einen Ablehnungsbescheid.
  • Sie zahlen die Gebühren. 

Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung. In einzelnen Fällen müssen Sie die Gebühren im Voraus zahlen.
Gebühr: 50 EUR - 3.000 EUR

Die Bearbeitung erfolgt umgehend, nachdem Sie alle relevanten Angaben und Unterlagen eingereicht haben. Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung. (3 bis 20 Werktage)

Ist Ihr Betrieb kein gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT), nicht gewerblicher Betrieb mit technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCC) oder Spezialisierter Flugbetrieb (SPO) müssen Sie den Antrag auf Genehmigungen für den Flugbetrieb bei den zuständigen Landesluftfahrtbehörden stellen.

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)

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