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Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Beantragung der Altersrente für langjährig Versicherte

Bei langjähriger Versicherung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen vor Erreichen der Regelaltersgrenze mit Abschlägen in Rente gehen.

Mit der Rente für langjährig Versicherte können Sie eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze mit Abschlägen erhalten.

Wurden Sie in der Zeit von 1949 bis 1963 geboren, wird die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente stufenweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben.

Wurden Sie 1949 oder früher geboren, liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren. Sie können die Altersrente für langjährig Versicherte jedoch auch vorzeitig in Anspruch nehmen – frühestens mit Erreichen des 63. Lebensjahres. Dann erhalten Sie jedoch einen Abschlag bis maximal 14,4 Prozent.
 

  • Sie erfüllen die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren.
  • Sie haben das für Sie maßgebliche Alter erreicht.

Zur Wartezeit zählen:

  • Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit. Unter bestimmten Voraussetzungen zählen auch Monate, in denen Sie Krankengeld, Arbeitslosengeld, im Zeitraum von Januar 2005 bis Dezember 2010 Arbeitslosengeld II oder Übergangsgeld bezogen haben.
  • freiwillige Beitragszeiten,
  • Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 beziehungsweise 3 Lebensjahre,
  • Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege,
  • Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung,
  • Beiträge für Minijobs, die Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber gezahlt haben. Beiträge für Minijobs, die Ihr Arbeitgeber allein gezahlt hat, werden nur anteilig berücksichtigt,
  • Monate aus einem Rentensplitting unter Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnerschaften,
  • Ersatzzeiten: zum Beispiel Monate der politischen Verfolgung in der DDR,
  • Anrechnungszeiten: Zeiten, in denen Sie aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen können, zum Beispiel wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium,
  • Berücksichtigungszeiten: beispielsweise Zeiten der Erziehung eines Kindes, das noch keine 10 Jahre alt ist.
     

Ihren Antrag können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen.

Online-Antrag:

  • Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung (DRV) unter „Online-Dienste“ finden Sie detaillierte Informationen zum Ablauf. 
  • Wenn Sie dem Link „Antrag stellen“ folgen, werden Sie durch die weiteren Schritte geführt und können den gewünschten Antrag auswählen.
  • Alternativ können Sie die Online-Dienste mit Registrierung nutzen. So sehen Sie zum Beispiel gleich, welche Versicherungszeiten bereits erfasst sind. Außerdem sparen Sie Zeit und müssen bereits bekannte Daten nicht erneut eingeben.
  • Füllen Sie den Antrag vollständig online aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Senden Sie Ihren Antrag online ab.
  • Sie erhalten eine Sendebestätigung.
  • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

Persönlicher Antrag:

  • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen für Ihren Antrag zusammen und vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit der DRV. 
  • In Ihrem persönlichen Gespräch wird Ihr Antrag elektronisch aufgenommen und online an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet.
  • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag. 
  • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

Schriftlicher Antrag:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der DRV.
  • Laden Sie das gewünschte Antragsformular herunter. 
  • Sie können das Formular auch persönlich bei den Auskunfts-­ und Beratungsstellen abholen.
  • Füllen Sie das Antragsformular aus, unterschreiben Sie es und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Senden Sie alle Unterlagen 
    • per Post an Ihren Rentenversicherungsträger, oder
    • geben Sie diese in einer der örtlichen Beratungsstellen ab.
  • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag. 
  • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

Ihren Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine Vollmacht bei der Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Rentenversicherung ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.

Wenn Sie Ihre Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen, kann der gesamte Schriftwechsel online erfolgen. Entweder nutzen Sie das elektronische Postfach unter den Online-Diensten mit Registrierung oder De-Mail.
 

Sie sollten den Antrag nach Möglichkeit bereits 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen.

Es fallen keine Kosten an.

Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu 3 Monaten.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

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