Direkt
zum Inhalt springen,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
neusta destination.one GmbH
Dies ist ein Plug-In für die Content-Plattformdestination.data.
Verarbeitungsunternehmen
neusta destination.one GmbHMünchener Straße 1D-86899 Landsberg am LechFon +49 (0) 89 215445-61Fax +49 (0) 89 215445-62
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bereitstellung von Touristischen Inhalten, Veranstaltungen

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

Cookies akzeptieren

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Interaktionen mit dem Plug-In
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger

neusta destination.one GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@neusta.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Velburg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Velburg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
KontaktOrtsplan
Zurück zur Startseite

Dienstleistungen

Bayernportal

Ansicht der Burg
Drohnenaufnahme Velburg Stadt und Burg bei Sonnenuntergang
Drohnenaufnahme Panorama Velburg Stadt und Burg
Drohnenaufnahme Schwarze Laber Flussverlauf

Dienstleistungen

Bayernportal

Landwirtschaftliche Krankenkasse, Pflegekasse und Alterskasse, Anmeldung von mitarbeitenden Familienangehörigen

Wenn Sie bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse beziehungsweise Pflegekasse und Alterskasse als Landwirtin oder Landwirt versichert sind, müssen Sie Ihre im Unternehmen mitarbeitenden Familienangehörigen anmelden.

Wenn Ihre Angehörigen in Ihrem landwirtschaftlichen Unternehmen hauptberuflich beschäftigt sind, dann können Sie diese bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) beziehungsweise Landwirtschaftlichen Pflegekasse und Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) anmelden. Die Anmeldung erfolgt über die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).

Wenn eine Versicherungspflicht für Mifas bei der LKK besteht, dann werden diese auch bei der Landwirtschaftlichen Pflegeversicherung automatisch versichert.

Mifas sind Verwandte bis zum 3. Grad und Verschwägerte bis zum 2. Grad sowie Ihre Pflegekinder oder Ihre Ehegattin oder Ihr Ehegatte oder Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner.

Für die anfallenden Mitgliedsbeiträge müssen Sie als landwirtschaftliche Unternehmerin oder Unternehmer aufkommen.

Ihre mitarbeitenden Familienangehörigen müssen hauptberuflich in Ihrem Unternehmen beschäftigt sein. Als hauptberuflich gilt eine Tätigkeit, wenn die Hauptberuflichkeitsgrundsätze der Krankenkasse erfüllt sind. Demnach ist eine Person hauptberuflich tätig, wenn:

  • sie mehr als 20 Stunden pro Woche in dem Unternehmen arbeitet oder
  • ihr Gehalt die Arbeitsentgeltgrenze überschreitet.

Sie können den Versicherungsantrag online, telefonisch, schriftlich oder persönlich stellen. Dazu erhalten Sie ein Schreiben mit allen weiteren Informationen von der SVLFG zu Klärung der weiteren Voraussetzungen der Versicherung. Zusätzlich erhalten Sie einen Fragebogen, in dem Sie alle weiteren zur Feststellung der Versicherungspflicht erforderlichen Angaben machen.

Ihre Familienangehörigen sind versicherungspflichtig bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse beziehungsweise Pflegekasse sowie der Landwirtschaftlichen Alterskasse. Das gilt unter folgenden Voraussetzungen:

  • Die Familienangehören sind hauptberuflich in Ihrem landwirtschaftlichen Unternehmen beschäftigt. Dazu gehören:
    • Familienangehörige bis zum 3. Verwandtschaftsgrad,
    • Verschwägerte bis zum 2. Grad,
    • Pflegekinder einer Landwirtin, eines Landwirts oder deren Ehefrau beziehungsweise Ehemann. Das Gleiche gilt bei eingetragenen Lebenspartnerschaften.
  • Ob Angehörige hauptberuflich in einem landwirtschaftlichen Unternehmen arbeiten, richtet sich nach dem sogenannten Hauptberuflichkeitsgrundsätzen der Landwirtschaftlichen Krankenkasse. Diese Grundsätze wendet auch die Landwirtschaftliche Alterskasse an.
  • Die Versicherung beginnt
    • in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse frühestens mit 15 Jahren oder mit Beginn einer Ausbildung in dem landwirtschaftlichen Unternehmen
    • in der Alterskasse frühestens mit 18 Jahren

Nur für die Landwirtschaftliche Krankenkasse gilt:

  • Wenn gleichzeitig auch Ehepartnerinnen oder -partner von mitarbeitenden Familienangehörigen in dem landwirtschaftlichen Unternehmen arbeiten, ist jeweils nur der überwiegend Beschäftigte versicherungspflichtig.
  • Als mitarbeitender Familienangehöriger gilt auch der Ehemann oder die Ehefrau einer Landwirtin oder eines Landwirts, wenn er oder sie im landwirtschaftlichen Unternehmen mehr als einen Minijob hat.
  • Wenn eine Versicherungspflicht zur Landwirtschaftlichen Krankenversicherung besteht, tritt diese automatisch auch bei der Landwirtschaftlichen Pflegeversicherung ein (Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung).

Ihre Anmeldung bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse/ (LKK) und der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) können Sie online, schriftlich, telefonisch oder persönlich übermitteln:

Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:

  • Rufen Sie das Serviceportal der SVLFG auf.
  • Registrieren Sie sich gegebenenfalls auf dem Serviceportal.
  • Füllen Sie das Webformular aus und laden Sie die notwendigen Nachweise über die Postfachfunktion hoch.
  • Nach Bestätigung Ihrer Angaben werden Ihre Daten online an die SVLFG übermittelt.
  • Die SVLFG prüft die Voraussetzungen einer Antragspflicht.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:

  • Rufen Sie das Serviceportal der SVLFG auf.
  • Laden Sie das Antragsformular herunter.
  • Füllen Sie Formular vollständig aus und stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen.
  • Senden Sie Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die SVLFG.

Wenn Sie den Antrag persönlich im Beratungsgespräch stellen möchten:

  • Stellen Sie die für den Antrag erforderlichen Unterlagen zusammen.
  • Vereinbaren Sie einen Termin bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse oder einer Beratungsstelle der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.

Wenn Sie den Antrag telefonisch stellen möchten:

  • Rufen Sie die Service-Nummer der SVLFG an und lassen Sie sich mit der für Sie zuständigen Sachbearbeitung verbinden.
  • Dort wird Ihr Antrag aufgenommen

Sie erhalten das für den vollständigen Antrag nötige Formular per Post oder elektronisch.

Hinweis: Die erforderlichen Angaben kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie machen. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei Ihrer Landwirtschaftlichen Krankenkasse oder Alterskasse ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich Ihre Landwirtschaftliche Krankenkasse oder Alterskasse ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person. 

Es gibt keine Frist. Die Versicherungspflicht entsteht mit Vorliegen aller Voraussetzungen.

Für die Anmeldung fallen keine Gebühren an.

2 Wochen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Bürgerservice