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Bayerische Ehrenamtskarte, Beantragung

Bürgerinnen und Bürger können auf Antrag die Bayerische Ehrenamtskarte erhalten, wenn sie sich in besonderem Maße ehrenamtlich engagieren.

Die Bayerische Ehrenamtskarte ist ein sichtbares Zeichen der Anerkennung für besonderes Bürgerschaftliches Engagement. Sie drückt die Wertschätzung für Ihren täglichen Einsatz im Ehrenamt aus, der besonders anerkannt und belohnt werden soll. Zum Beispiel durch:

  • attraktive Preisenachlässe von großen Marken und Herstellern
  • Freien Eintritt bei staatlichen Einrichtungen wie Museen, Burgen, Schlössern und der Seenschifffahrt auf dem Tegernsee, dem Ammersee, dem Königssee und dem Starnberger See,
  • Vergünstigungen beim Besuch von Kultur- und Freizeiteinrichtungen, wie z. B. Theatern, Freizeitparks,
  • Rabatte und Nachlässe bei kommunalen Einrichtungen und privaten Anbietern, wie z. B. Schwimmbäder, Apotheken, Friseure oder Gastronomiebetrieben,
  • überregionale Verlosungen zur Teilnahme an exklusiven Veranstaltungen

Die Bayerische Ehrenamtskarte kann über die eigene Landkreis- oder Stadtgrenze hinaus bei allen bayerischen Akzeptanzpartnern eingesetzt werden.

Die blaue Ehrenamtskarte ist ab ihrer Ausstellung 3 Jahre gültig, das Ablaufdatum ist auf der Karte aufgedruckt. Die goldene Ehrenamtskarte hat eine unbegrenzte Gültigkeitsdauer. Beide Varianten sind nur in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) gültig.

Weiterführende Informationen sind über „Weiterführende Links“ aufrufbar.

  • Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in der Sie wohnen, hat die Ehrenamtskarte eingeführt.
  • Die blaue Ehrenamtskarte ist drei Jahre gültig. Sie erhalten diese, wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
    • derzeitiges ehrenamtliches Engagement seit mindestens zwei Jahren entweder mit durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder mit 250 Stunden pro Jahr
    • Besitz einer gültigen Jugendleitercard (Juleica)
    • derzeitiger Freiwilligendienst (FSJ, FÖJ, BFD)
    • aktiver Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr (mit abgeschlossener Truppmannausbildung beziehungsweise mit mindestens abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA))
    • derzeitige ehrenamtliche Tätigkeit als Einsatzkraft im Katastrophenschutz oder im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung
    • als Reservistin oder Reservist regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirk- oder Kreisverbindungskommandos waren.
  • Die unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte erhalten Sie, wenn Sie eine dieser Voraussetzungen erfüllen:
    • ehrenamtliches Engagement seit mindestens 25 Jahren entweder mit durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder mit 250 Stunden pro Jahr
    • Inhaberin oder Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten
    • Feuerwehrdienst, Rettungsdienst oder Einsatz in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes mit Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG)
    • als Reservistin oder Reservist regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie seit mindestens 25 Jahren entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirk- oder Kreisverbindungskommandos waren.

Für beide Varianten gilt: Die Aufwandsentschädigungen, die für das Engagement gewährt werden, dürfen üblicherweise den jährlichen Freibetrag (840 €
Ehrenamtspauschale bzw. 3.000 € Übungsleiterfreibetrag) nicht übersteigen.

Die Ehrenamtskarte wird auf Antrag erteilt. Sie können sie beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes beantragen. Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt muss die Ehrenamtskarte eingeführt haben.

Nach Ende der Gültigkeitsdauer ist die Ehrenamtskarte neu zu beantragen, eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.

Landkreise und kreisfreie Städte, die die Ehrenamtskarte einführen wollen, wenden sich an das Zentrum Bayern, Familie und Soziales.

Die blaue Ehrenamtskarte kann nur von aktuell aktiven Ehrenamtlichen beantragt werden. Für in der Vergangenheit liegendes Engagement kann keine Ehrenamtskarte ausgestellt werden.

 

keine

  • Bestätigung über den Umfang Ihrer ehrenamtlichen ArbeitBestätigung des Vereins / der Organisation in dem / der Sie sich engagieren über den Umfang Ihrer ehrenamtlichen Arbeit.

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

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