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Velburg Aktuell

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Drohnenaufnahme Velburg Stadt und Burg bei Sonnenuntergang
Drohnenaufnahme Panorama Velburg Stadt und Burg
Drohnenaufnahme Schwarze Laber Flussverlauf

Velburg Aktuell

Kommunalwahl 2026 | Briefwahl

Erstelldatum13.02.2026

Alle Informationen wenn Sie Briefwahl beantragen möchten...

Unsere Informationen zur Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl am 08.03.2026:

Die Briefwahlunterlagen kommen nicht automatisch, sondern müssen bei der Stadt Velburg angefordert werden.

Hierzu gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Sie füllen das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus. Die Wahlbenachrichtigungen werden an alle zugestellt, die ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sie sollte bis zum 15. Februar im Briefkasten sein. Wenn Sie bis dahin nichts bekommen haben, fragen Sie bei der Gemeinde nach. Das Formular schicken Sie an die Gemeinde, bringen es dort vorbei oder werfen es in den Briefkasten der Stadt Velburg (entweder beim Tourismusbüro am Hinteren Markt 3 oder bei der Eingangstür Hinterer Markt 7-9 (ehem. Praxis Dr. Wolffersdorff)). Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
  • Sie machen Ihre Angaben formlos – entweder per Brief, E-Mail, schriftlich oder mündlich. Der Antragsteller muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und seine vollständige Wohnanschrift angeben. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
  • Der Antrag kann auch online gestellt werden. Scannen Sie einfach den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung.
  • Sie schauen persönlich bei der Gemeinde vorbei und holen die Unterlagen ab. Dabei haben Sie die Möglichkeit, gleich an Ort und Stelle zu wählen. Die Gemeinde bewahrt Ihre Stimmzettel auf.

Wahlscheine können bis zum zweiten Tag vor der Wahl, also bis zum 06.03.2026, 15.00 Uhr, beantragt werden.
Wahlberechtigte, die nicht in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können bei Vorliegen der in §22 Abs. 2 GLKrWO genannten Voraussetzungen Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragen.
Gleiches gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Abstimmungsraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.

Die Briefwahlunterlagen werden erst ab dem 16.02.2026 verschickt.  

Wenn Sie für die Rücksendung der Briefwahlunterlagen den Postweg wählen, sollten Sie dies mit dem nötigen Vorlauf tun!

Alle weiteren Informationen rund um die Wahl erhalten Sie hier...

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